 Die Leistungsklassen für das kommende LK-Jahr 2020 werden zum Stichtag 30.09.2019 neu berechnet. Laut §7 der Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung des DTB kann ein Spieler einen Antrag auf Festschreibung seiner LK-Position für das kommende Spieljahr stellen. Um die Anzahl der inaktiven Spieler vor allem im Bereich der LK 23 zu reduzieren und somit das LK-System zu bereinigen, wird im Rahmen der nationalen LK-Berechnung wie bereits im vergangenen Jahr eine LK-Löschung durchgeführt. LK-Festschreibung Du warst verletzt, lange im Ausland oder konntest aufgrund einer Krankheit nicht am Mannschaftswettspielbetrieb teilnehmen und keine Turniere spielen? Dann stelle jetzt einen Antrag auf Festschreibung der Leistungsklasse für das nächste LK-Jahr. Folgende Punkte müssen beachtet werden: - Der Festschreibungsantrag muss bis spätestens 30. September gestellt werden.
- Neu: den Link zum Online-Antrag auf LK-Festschreibung findest du ab spätestens Montag, den 02.09.2019 direkt nach dem Login im Portal mybigpoint in deiner Player's Lounge unter der Rubrik HOME auf der linken Seite.
 - Eine Festschreibung der LK kann nur dann erfolgen, wenn im laufenden LK-Jahr (01.10.2018 - 30.09.2019) maximal zwei LK-relevante Einzel gespielt wurden. Für die Festschreibung gilt ein Einzel als ausgetragen,
- bei Mannschaftswettbewerben, wenn der Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen ist und der betreffende Mannschaftswettkampf stattfand.
- bei Turnieren, wenn in diesem mindestens ein Spiel beendet wurde.
- Festschreibungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre sind nicht möglich
- Deine LK-relevanten Einzel findest du im eingeloggten Bereich in deinem LK-Portrait
Falls du Fragen zur LK-Festschreibung hast, wende dich bitte direkt an den Ansprechpartner in deinem Landesverband: - Badischer Tennisverband (Herr Back 06224-970834)
- Bayerischer Tennis-Verband (Herr Dittrich 089-15702-650)
- Tennis-Verband Berlin-Brandenburg (Herr Rewicki 030-89728730)
- Hamburger Tennis-Verband (Geschäftsstelle 040-6512973)
- Hessischer Tennis-Verband (Herr Kusch 069-98 40 32-11)
- Tennisverband Mittelrhein (Geschäftsstelle 0221-705868)
- Tennisverband Mecklenburg Vorpommern (Geschäftsstelle 0381-4031164)
- Tennis-Verband Niederrhein (Herr Scharmach 0201-269981-15)
- Tennisverband Niedersachsen-Bremen (Frau Trick)
- Tennisverband Rheinland-Pfalz (Herr Janke 06131-940412)
- Saarländischer Tennisbund (Herr Schmeer 0681-3879-256)
- Sächsischer Tennis-Verband (Geschäftsstelle 0341-2300790)
- Tennisverband Sachsen-Anhalt (Frau Krause 0391-6239-110)
- Tennisverband Schleswig Holstein (Geschäftsstelle 0431-6486-123 oder -124)
- Thüringer Tennis-Verband (Geschäftsstelle 03643-441060)
- Westfälischer Tennis-Verband (Frau Scholten 02307-92460-14)
- Württembergischer Tennis-Bund (Frau Elser 0711-98068-28)
LK-Löschung Falls du in keiner Mannschaft mehr gemeldet bist und in den letzten Jahren keine Turniere mehr gespielt hast, könntest auch du zu dem Kreis der Spieler gehören, deren Leistungsklasse bei der Neuberechnung der LK gelöscht wird. Bedingungen für die LK-Löschung: Nach §9 der LK-Durchführungsbestimmung verlieren bei der LK-Löschung alle Spieler, die im LK-Jahr 2019 in keiner LK-relevanten namentlichen Meldung aufgeführt waren und in den LK-Jahren 2017 bis 2019 kein LK-relevantes Einzel ausgetragen haben, ihre Einstufung. Nehmen diese Spieler dann wieder am Spielbetrieb teil, so können sie bei ihrem Landesverband eine neue LK-Ersteinstufung beantragen. Die LK-Durchführungsbestimmungen findest Du >>hier. |