Infos zur LK-Festschreibung und LK-Löschung
Die Leistungsklassen für das kommende LK-Jahr 2019 werden zum Stichtag 30.09.2018 neu berechnet. In begründeten Ausnahmefällen kann laut §7 der Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung des DTB die derzeit gültige LK-Position für das kommende Spieljahr festgeschrieben werden. Um die Anzahl der inaktiven Spieler vor allem im Bereich der LK 23 zu reduzieren und somit das LK-System zu bereinigen, wird im Rahmen der nationalen LK-Berechnung wie bereits im vergangenen Jahr eine LK-Löschung durchgeführt. LK-Festschreibung Du warst verletzt, lange im Ausland oder konntest aufgrund einer Krankheit keine Turniere spielen? Dann stelle jetzt bei deinem Landesverband einen Antrag auf Festschreibung der Leistungsklasse für das nächste LK-Jahr.
Deine Ansprechpartner in den Landesverbänden:
LK-Löschung Falls du in keiner Mannschaft mehr gemeldet bist und in den letzten Jahren keine Turniere mehr gespielt hast, könntest auch du zu dem Kreis der Spieler gehören, deren Leistungsklasse bei der Neuberechnung am 30. September gelöscht wird. Bedingungen für die LK-Löschung: Nach §9 der LK-Durchführungsbestimmung verlieren bei der LK-Löschung alle Spieler, die im LK-Jahr 2018 in keiner LK-relevanten namentlichen Meldung aufgeführt waren und in den LK-Jahren 2016 bis 2018 kein LK-relevantes Einzel ausgetragen haben, ihre Einstufung. Nehmen diese Spieler dann wieder am Spielbetrieb teil, so können sie bei ihrem Landesverband eine neue LK-Ersteinstufung beantragen. Die LK-Durchführungsbestimmungen findest Du >>hier |